Version 1. September 2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der KS Solutions GmbH, Balgacherstrasse 202, 9435 Heerbrugg, Schweiz („KS Solutions“) gegenüber Unternehmen, juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Organisationen („Kunde“).
- Diese AGB gelten insbesondere für:
- Beratung und Konzeption;
- Implementierung und Konfiguration von Dokumentenmanagement- und Workflow-Lösungen;
- DocuWare Cloud und DocuWare On-Premises;
- Softwarelizenzen und Cloud-Dienste;
- Schnittstellen und Integrationen zu Dritt- und ERP-Systemen;
- kundenspezifische Entwicklungen;
- eigene Softwareprodukte und Zusatzlösungen von KS Solutions;
- Wartungs-, Support- und Fernwartungsleistungen;
- Schulungen und weitere IT-Dienstleistungen.
- Diese AGB gelten ausschliesslich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen und Organisationen und nicht gegenüber Konsumenten im Sinne des schweizerischen Konsumentenrechts.
- Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn in einer Offerte, Auftragsbestätigung, einem Vertrag oder einer Bestellung auf sie verwiesen wird und sie dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn KS Solutions diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge
Für das Vertragsverhältnis gelten bei Widersprüchen grundsätzlich folgende Dokumente in dieser Reihenfolge:
- individuell abgeschlossener Vertrag beziehungsweise angenommene Offerte;
- projektspezifische Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements (SLA);
- Vereinbarungen zur Auftragsbearbeitung und zum Datenschutz;
- diese AGB;
- ausdrücklich einbezogene Bedingungen von Drittanbietern oder Herstellern für die jeweiligen Drittprodukte oder Dienstleistungen.
Individuell vereinbarte Bestimmungen gehen allgemeinen Bestimmungen vor.
3. Offerten und Vertragsabschluss
- Offerten von KS Solutions sind während der darin angegebenen Gültigkeitsdauer gültig. Fehlt eine entsprechende Angabe, beträgt die Gültigkeitsdauer 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
- Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- Unterzeichnung einer Offerte oder eines Vertrages;
- schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung;
- Bestellung durch den Kunden und Annahme durch KS Solutions;
- Beginn der Leistungserbringung im gegenseitigen Einverständnis.
- Angaben über Aufwand, Projektlaufzeit und Termine beruhen auf den zum Zeitpunkt der Offertstellung bekannten Informationen.
- Kostenschätzungen, Aufwandsschätzungen und Richtpreise sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.
- Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden nach effektivem Aufwand zu den jeweils vereinbarten beziehungsweise gültigen Ansätzen verrechnet.
4. Leistungsumfang
- Umfang und Inhalt der Leistungen von KS Solutions ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder einem separaten Vertrag.
- KS Solutions erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und entsprechend den für die jeweilige Leistung üblichen technischen Standards.
- KS Solutions ist berechtigt, für die Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeitende, Subunternehmer und Drittanbieter einzusetzen.
- Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Zusatzleistungen und können separat verrechnet werden.
- Erkennt KS Solutions während eines Projekts, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind, wird der Kunde darüber möglichst frühzeitig informiert.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemässe Leistungserbringung notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.
Dazu gehören insbesondere:
- Benennung geeigneter Ansprechpartner und Entscheidungsträger;
- rechtzeitige Bereitstellung benötigter Informationen und Unterlagen;
- Bereitstellung notwendiger Zugänge, Benutzerkonten und Berechtigungen;
- Bereitstellung und ordnungsgemässer Betrieb der erforderlichen kundenseitigen Systemumgebung;
- Gewährleistung der technischen Voraussetzungen für die vereinbarten Softwarelösungen;
- Durchführung vereinbarter Tests;
- rechtzeitige Prüfung und Freigabe von Konzepten, Konfigurationen und Ergebnissen;
- Information über geplante Änderungen an angebundenen Drittsystemen;
- Einhaltung vereinbarter Sicherheitsanforderungen.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu Terminverschiebungen führen und nach Aufwand verrechnet werden.
6. Projektänderungen und Change Requests
- Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können von beiden Parteien vorgeschlagen werden.
- KS Solutions prüft auf Wunsch die Auswirkungen eines Change Requests auf:
- Funktionalität;
- Projektaufwand;
- Termine;
- Kosten;
- Abhängigkeiten zu Drittprodukten.
- Wesentliche Änderungen werden vor Umsetzung mit dem Kunden abgestimmt.
- Der für die Prüfung, Konzeption und Umsetzung eines Change Requests entstehende Aufwand kann verrechnet werden.
7. Termine und Projektverzögerungen
- Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
- Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund:
- fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden;
- Änderungen des Leistungsumfangs;
- Verzögerungen von Drittanbietern;
- Änderungen an Drittsystemen;
- höherer Gewalt;
- anderer von KS Solutions nicht zu vertretender Umstände,
verlängern sich vereinbarte Termine angemessen.
- KS Solutions informiert den Kunden über erkennbare wesentliche Verzögerungen.
8. Abnahme von Projektleistungen
- Soweit eine Leistung ihrer Natur nach einer Abnahme zugänglich ist, stellt KS Solutions diese dem Kunden zur Prüfung bereit.
- Der Kunde prüft die Leistung grundsätzlich innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung.
- Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
- Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn:
- der Kunde die Abnahme ausdrücklich erklärt;
- die Lösung produktiv eingesetzt wird;
- der Kunde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Aufforderung zur Abnahme keine wesentlichen Mängel schriftlich meldet.
- Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung ohne unnötigen Aufschub zu melden.
- KS Solutions erhält bei berechtigten Mängeln zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung.
9. Drittprodukte und Herstellerleistungen
- KS Solutions vertreibt, implementiert und integriert Softwareprodukte und Dienstleistungen von Drittanbietern, insbesondere im Bereich Dokumentenmanagement, Workflow, ERP- und Finanzsysteme sowie damit verbundene Software-Schnittstellen und Cloud-Dienste.
- Dazu gehören insbesondere Lösungen von DocuWare sowie weitere Softwarelösungen und Dienste von Drittanbietern, die im Rahmen eines konkreten Kundenprojekts eingesetzt oder angebunden werden.
- Für Funktionen, Leistungsumfang, Weiterentwicklung, Lizenzmodelle und technische Eigenschaften eines Drittproduktes ist grundsätzlich der jeweilige Hersteller oder Anbieter verantwortlich.
- Soweit entsprechende Herstellerbedingungen Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind, gelten diese ergänzend für das jeweilige Drittprodukt.
- KS Solutions hat keinen Einfluss darauf, ob ein Hersteller oder Anbieter:
- Funktionen verändert oder einstellt;
- Schnittstellen verändert;
- Produktnamen oder Lizenzmodelle ändert;
- Preise anpasst;
- Systemanforderungen verändert;
- Produkte oder Versionen nicht mehr unterstützt.
- Daraus notwendige Anpassungen, Migrationen oder Projektleistungen von KS Solutions sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
10. DocuWare und Cloud-Dienste
- Bei DocuWare Cloud sowie anderen von Drittanbietern betriebenen Cloud-Diensten wird die technische Cloud-Infrastruktur vom jeweiligen Anbieter betrieben.
- Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Datensicherung, technische Leistungsmerkmale und sonstige Cloud-spezifische Leistungen richten sich grundsätzlich nach den Bedingungen und Service Levels des jeweiligen Anbieters, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- KS Solutions übernimmt keine Garantie für eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Diensten, deren technische Infrastruktur nicht durch KS Solutions betrieben wird.
- Von KS Solutions ausdrücklich zugesicherte Service Levels bleiben vorbehalten.
- Geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten des Herstellers beziehungsweise Cloud-Anbieters können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
11. Schnittstellen und Drittsysteme
- Schnittstellen werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Entwicklung verfügbaren und dokumentierten technischen Möglichkeiten des jeweiligen Drittsystems erstellt.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, KS Solutions über geplante Änderungen an angebundenen Systemen, Versionen, Datenbanken, APIs oder relevanten Softwarekomponenten zu informieren.
- Ändert ein Drittanbieter:
- eine API;
- Datenstrukturen;
- Authentifizierungsverfahren;
- Datenbankstrukturen;
- Schnittstellen;
- Lizenzbedingungen;
- technische Voraussetzungen,
können entsprechende Anpassungen der Schnittstelle erforderlich werden.
- Solche Anpassungen gelten grundsätzlich als neue beziehungsweise zusätzliche Leistungen und werden nach Aufwand verrechnet, sofern sie nicht Bestandteil eines bestehenden Wartungs- oder Supportvertrags sind.
- KS Solutions haftet nicht für Funktionsstörungen, die aufgrund nicht angekündigter oder von KS Solutions nicht beeinflussbarer Änderungen eines Drittsystems entstehen.
12. Eigene Software und Individualentwicklungen
- Sämtliche Urheber-, Eigentums- und sonstigen Immaterialgüterrechte an Standardsoftware, Frameworks, Modulen, Bibliotheken, Schnittstellenkomponenten, Methoden und Know-how von KS Solutions verbleiben bei KS Solutions.
- Dies gilt insbesondere für eigene Softwareprodukte, Konnektoren, Schnittstellen, Module und wiederverwendbare Komponenten von KS Solutions.
- Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang.
- Bei kundenspezifischen Entwicklungen bleiben bereits vor Projektbeginn vorhandene beziehungsweise allgemein wiederverwendbare Komponenten sowie das zugrunde liegende Know-how Eigentum von KS Solutions.
- Exklusive Rechte, die Herausgabe von Source Code oder die Übertragung von Immaterialgüterrechten bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Der Kunde darf Software von KS Solutions ohne ausdrückliche Zustimmung nicht:
- vervielfältigen, soweit dies nicht für den bestimmungsgemässen Betrieb erforderlich ist;
- an Dritte weitergeben;
- vermieten;
- weiterverkaufen;
- dekompilieren oder technisch analysieren, soweit dies nicht aufgrund zwingenden Rechts zulässig ist.
13. Support und Fernwartung
- Supportanfragen sind ausschliesslich über einen der folgenden offiziellen Supportkanäle einzureichen:
- E-Mail: support@kssolutions.ch
- Webformular: kssolutions.ch
- Umfang, Erreichbarkeit und Reaktionszeiten von Supportleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Supportvertrag, SLA oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
- Ohne besondere Vereinbarung besteht kein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten.
- Supportleistungen werden ausschliesslich per Fernwartung erbracht. Hierfür setzt KS Solutions insbesondere TeamViewer oder Microsoft Teams ein. Support vor Ort beim Kunden ist nicht Bestandteil der Supportleistungen.
- Der Kunde gestattet KS Solutions bei einer Supportanfrage den für die Fehleranalyse und Störungsbehebung erforderlichen Fernzugriff auf die betroffenen Systeme, soweit dies notwendig ist. Der Fernzugriff erfolgt im Zusammenhang mit einer konkreten Supportanfrage.
- Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Supportumfangs oder der vereinbarten Supportzeiten sowie Notfallsupport und dringliche ausserordentliche Supporteinsätze können zusätzlich nach Aufwand verrechnet werden.
- Eine vereinbarte Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum bis zur Aufnahme beziehungsweise qualifizierten Bearbeitung einer Supportanfrage und stellt keine garantierte Lösungszeit dar.
14. Datensicherung
- Für kundeneigene beziehungsweise lokal betriebene Systeme ist der Kunde für eine angemessene und regelmässige Datensicherung verantwortlich, sofern KS Solutions nicht ausdrücklich mit dieser Aufgabe beauftragt wurde.
- Der Kunde hat insbesondere vor wesentlichen Systemänderungen, Updates oder Migrationen sicherzustellen, dass eine aktuelle und funktionsfähige Datensicherung vorhanden ist.
- Bei Cloud-Diensten gelten hinsichtlich Backup, Aufbewahrung und Wiederherstellung die jeweiligen Regelungen des Cloud-Anbieters.
- Soweit KS Solutions ausdrücklich mit Backup-Leistungen beauftragt ist, richtet sich der Leistungsumfang nach der entsprechenden Vereinbarung.
15. Preise und Spesen
- Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Leistungen nach Aufwand werden gemäss den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen verrechnet.
- Notwendige und vorgängig vereinbarte Auslagen und Spesen können zusätzlich verrechnet werden.
- Drittanbieter-, Lizenz-, Cloud- und Herstellerkosten werden gemäss Offerte beziehungsweise Vertrag weiterverrechnet.
16. Preisänderungen
- KS Solutions ist berechtigt, Preise für wiederkehrende eigene Leistungen unter Einhaltung einer angemessenen Vorankündigungsfrist anzupassen.
- Preisänderungen von Herstellern, Cloud-Anbietern oder anderen Drittanbietern können von KS Solutions im entsprechenden Umfang an den Kunden weitergegeben werden.
- Der Kunde wird über wesentliche Preisänderungen vorgängig informiert, soweit KS Solutions rechtzeitig davon Kenntnis erhält.
- Bei fest vereinbarten Projektpreisen findet während des vereinbarten Projektumfangs grundsätzlich keine Preisanpassung statt. Änderungen des Leistungsumfangs bleiben vorbehalten.
- Bei Verlängerung oder Erneuerung von Lizenz-, Cloud-, Wartungs- oder Supportverträgen gelten die für die neue Vertragsperiode vereinbarten beziehungsweise angekündigten Preise.
17. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Rechnungen von KS Solutions sind grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern in der Auftragsbestätigung keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
- Einwendungen gegen Rechnungen sind KS Solutions innerhalb angemessener Frist nach Erhalt der Rechnung mitzuteilen.
- Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist KS Solutions berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins sowie angemessene Mahn-, Inkasso- und Betreibungskosten zu verlangen, soweit gesetzlich zulässig.
- Kommt der Kunde einer fälligen Forderung trotz Zahlungserinnerung und anschliessender Mahnung nicht nach, ist KS Solutions berechtigt, nach entsprechender Ankündigung die von der ausstehenden Zahlung betroffene Software oder Dienstleistung vorübergehend zu deaktivieren beziehungsweise deren Nutzung auszusetzen, soweit dies technisch und vertraglich möglich ist.
- Die Deaktivierung beziehungsweise Aussetzung kann aufrechterhalten werden, bis die fälligen Forderungen vollständig beglichen sind.
- Die vorübergehende Deaktivierung oder Aussetzung wegen Zahlungsverzugs entbindet den Kunden nicht von seinen bestehenden vertraglichen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen.
- KS Solutions haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden oder Betriebsunterbrüche, die dem Kunden aufgrund einer vertragsgemäss vorgenommenen Deaktivierung oder Aussetzung infolge seines Zahlungsverzugs entstehen.
18. Gewährleistung
- KS Solutions gewährleistet, dass eigene Leistungen im Wesentlichen den ausdrücklich vereinbarten Anforderungen entsprechen.
- Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Funktion nur unwesentlich beeinträchtigt ist oder die Ursache ausserhalb des Verantwortungsbereichs von KS Solutions liegt.
- Die Gewährleistung entfällt insbesondere, soweit ein Mangel verursacht wurde durch:
- nicht von KS Solutions vorgenommene Änderungen;
- Fehlbedienung;
- eine ungeeignete oder nicht den vereinbarten technischen Anforderungen entsprechende kundenseitige Systemumgebung;
- nicht unterstützte Softwareversionen;
- Drittsysteme;
- Änderungen von Drittanbietern;
- Malware oder Cyberangriffe, die nicht von KS Solutions zu vertreten sind;
- Missachtung technischer Vorgaben oder Empfehlungen.
- Bei berechtigten Mängeln hat KS Solutions zunächst das Recht, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben.
- Schlägt die Nachbesserung trotz angemessener Versuche fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen beziehungsweise individuell vereinbarten Rechte zu.
19. Haftung
- KS Solutions haftet nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von KS Solutions für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere:
- entgangenen Gewinn;
- entgangenen Umsatz;
- Produktions- oder Nutzungsausfälle;
- Betriebsunterbrüche;
- Verlust von Geschäftsmöglichkeiten;
- Reputationsschäden;
- mittelbare Schäden infolge von Datenverlust.
- KS Solutions haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Datenverluste oder Schäden, die durch Drittanbieter, Hersteller, Cloud-Provider, Telekommunikationsanbieter, kundenseitige Systeme oder andere ausserhalb des Einflussbereichs von KS Solutions liegende Umstände verursacht werden.
- Für Datenverluste haftet KS Solutions insbesondere nicht, soweit der Kunde für die Datensicherung verantwortlich ist oder eine ordnungsgemässe und aktuelle Datensicherung den Schaden verhindert beziehungsweise reduziert hätte.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung aufgrund zwingenden Rechts nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, insbesondere bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
20. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
- Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes.
- Die Bearbeitung von Personendaten durch KS Solutions für eigene Zwecke richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von KS Solutions.
- Soweit KS Solutions Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien, soweit erforderlich, eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.
- Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihm veranlassten Datenbearbeitungen sowie für die Zulässigkeit der an KS Solutions übermittelten Daten verantwortlich.
- KS Solutions trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz von Personendaten.
- Soweit erforderlich, kann KS Solutions für die Leistungserbringung Unterauftragsbearbeiter einsetzen. Die Einzelheiten werden gegebenenfalls in der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung geregelt.
21. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln sämtliche nicht öffentlich bekannten geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
- Vertrauliche Informationen dürfen nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
- Ausgenommen sind Informationen, die:
- bereits öffentlich bekannt sind;
- ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden;
- nachweislich bereits rechtmässig bekannt waren;
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
22. Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag, der Offerte oder der Auftragsbestätigung.
- Verträge über Softwarelizenzen, Cloud-Dienste oder Dienstleistungen von Drittanbietern richten sich hinsichtlich Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen grundsätzlich nach der vereinbarten Vertragsperiode und gegebenenfalls den Bedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters.
- Bei unbefristeten wiederkehrenden Dienstleistungen ohne gesonderte Kündigungsregelung kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Monats gekündigt werden.
- Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist erheblich verletzt.
23. Vertragsende und Datenübergabe
- Nach Beendigung eines Vertrags unterstützt KS Solutions den Kunden auf Wunsch bei einer geordneten Übergabe oder Migration von Daten und Konfigurationen.
- Solche Migrations-, Export- und Unterstützungsleistungen werden nach Aufwand verrechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind.
- Für Daten, die bei Drittanbietern oder Cloud-Anbietern gespeichert sind, gelten zusätzlich deren jeweilige Export-, Aufbewahrungs- und Löschbestimmungen.
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
24. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, soweit diese durch Ereignisse verursacht wird, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Dazu können insbesondere gehören:
- Naturereignisse;
- Krieg und Unruhen;
- Epidemien oder behördliche Massnahmen;
- grossflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle;
- nicht von der betroffenen Partei zu vertretende Ausfälle zentraler Internet- oder Cloud-Infrastrukturen;
- Arbeitskämpfe;
- andere vergleichbare aussergewöhnliche Ereignisse.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich über wesentliche Auswirkungen.
25. Referenzen
KS Solutions darf Name, Logo oder Projektinformationen eines Kunden nur mit dessen vorgängiger Zustimmung als Referenz verwenden.
26. Änderungen dieser AGB
- Für bestehende Einzelprojekte gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss einbezogene Version dieser AGB.
- KS Solutions kann die AGB für zukünftige Verträge jederzeit ändern.
- Bei laufenden Vertragsverhältnissen können Änderungen mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt werden.
- Wesentliche Änderungen, welche die vertragliche Position des Kunden erheblich beeinträchtigen, werden nicht rückwirkend angewendet.
27. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen KS Solutions und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der KS Solutions GmbH im Kanton St. Gallen.
- KS Solutions ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.
KS Solutions GmbH
Balgacherstrasse 202
9435 Heerbrugg
Schweiz
www.kssolutions.ch
info@kssolutions.ch
Stand: 1. September 2026